Die Steuerkanzlei Dröge übernimmt für Sie gerne die Erstellung der jeweiligen Steuererklärungen. In einem Erstgespräch nehmen wir uns Ihrem Anliegen an und versuchen einen für Sie optimalen Lösungsweg aufzuzeigen. Nach erfolgreicher Sichtung aller benötigten Unterlagen wird sich unser Team ausführlich mit Ihrem Steuerfall auseinandersetzen und die Ergebnisse in einem weiteren Gespräch mit Ihnen gemeinsam besprechen. Dabei ist stets unser Ziel, für Sie, die höchstmöglichen steuerlichen Vorteile zu erwirken. Zusätzlich stehen wir Ihnen bei Fragen von Banken und weiteren Behörden zur Seite.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

Einkommensteuer aller Einkunftsarten sowie für den betrieblichen Teil:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer

Schenkung- und Erbschaftsteuer für Privatpersonen

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Die erste große Hürde auf dem Weg zu einer erfolgreichen Steuererklärung ist die Frage, wer überhaupt zu einer Abgabe verpflichtet ist.

Grundsätzlich ist eine Steuererklärung abzugeben:

  • wenn positive Einkünfte und Leistungen bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und einen Betrag von mehr als 410€ betragen.
  • bei mehreren Anstellungen des Arbeitnehmers im gleichen Jahr
  • bei Einkünfte, die nach der Steuerklasse VI besteuert werden
  • bei Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind und einer von Ihnen eine Besteuerung nach Klasse V oder VI erfährt oder IV mit Faktor hat
  • wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind
  • wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten haben (siehe Blog)

Um erfolgreich die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen zu können, dürfen zusätzlich die gesetzlichen Fristen nicht außer Acht gelassen werden.

Grundsätzlich gilt:

Die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen liegt seit dem Jahr 2019 bei dem 31.07 jeden Jahres für Selbstersteller. Bis zu diesem Datum müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt für das Vorjahr eingereicht haben.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei einem Steuerberater anfertigen lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Februar des übernächsten Jahres. Erfolgt keine fristgerechte Abgabe müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wir beraten Sie dabei gerne.